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Regeln beim Ausreiten

Aus Pferdewiki

Pferdereiter müssen sich an unterschiedliche Bestimmungen halten. Diese reichen von den Wegen, auf denen geritten werden darf über die Beleuchtung am Pferd bis zur Straßenverkehrsordnung. Damit der Ausritt ohne Problem erolgt, sollten die bestehenden Vorschriften eingehalten werden.

Gesetzliche Vorschriften nach Straßenverkehrsordnung

Auf öffentlichen Straßen gelten für den Reiter die gleichen Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer). Für das Reiten mit dem Pferd sind folgende spezifische Verkehrsregeln aufgestellt worden:

  • Pferde müssen von geeigneten Personen begleitet werden. Die Person muss über reiterliches Können und der erforderlichen köperlichen Konstitution verfügen.
  • Die Fahrbahn benutzen. Der Fußgängerweg darf nicht benutzt werden.
  • Auf Fahrradwegen oder Gehwegen/Fußgängerwegen darf nicht geritten werden. Das gleiche gilt auch, wenn das Pferd nur geführt wird.
  • Bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichende Beleuchtung für den Reiter.
  • Bei einer größeren Reitergruppe muss ein Verband gebildet werden. Der Verband sollte nicht länger als 25 m sein. Ist er länger, muss ein zweiter Verband gebildet werden. Der Abstand zwischen den Verbänden sollte mindestens 25 m betragen.
  • Aufgezählter Listeneintrag

Bundesnaturschutz- und Bundeswaldgesetz

Die Bestimmungen regeln das Reiten auf nicht öffentlichen Wegen (meistens Feld- und Waldwege). Die genauen Gesetzesvorschriften werden von den einzelnen Bundesländern beschlossen.

So gelten in Baden-Würtemberg folgende Regelungen: "Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und forstlichen Wirtschaftswegen erlaubt. Forstliche Wirtschaftswege sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste Wege; Rückegassen sowie Fußwege und -pfade sind keine forstlichen Wirtschaftswege im Sinne dieser Bestimmung."

  • Die genauen Vorschriften der einzelnen Bundesländer sind in den Quellangaben enthalten. Siehe: "Gesetzliche Vorschriften für Ausritte und Ausfahrten"

Was gibt es noch zu beachten?

Es ist nicht nur wichtig wo geritten wird, sondern auch wie. Gerade in den Abendstunden oder bei schlechtem Wetter sollte auch das Pferd ausreichend beleuchtet sein. Ebenfalls sollte der Reiter eine reflektierende Weste tragen, damit heranfahrende Autos oder auch Radfahrer den Reiter direkt erkennen. Es gibt für das Tier spezielle Leuchtriemen oder auch kleine LED-Lampen die dafür sorgen das, dass Pferd wahrgenommen wird. Müssen beim Ausritt einige Straßen überquert werden oder auch an diesen langgeritten werden, dann sollte auf die allgemeine Verkehrsordnung geachtet werden. Natürlich sollte das Pferd straßenfest sein. Das bedeutet auch im Straßenverkehr die Ruhe behalten. Für eventuelle Schäden, die vom Pferd verursacht werden, trägt der Reiter die volle Verantwortung. Nur die Schuld oder Mitschuld des Verletzten führt zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs.

Quellen

Gesetzliche Vorschriften für Ausritte und Ausfahrten www.finanzprofit.org/pferdehaftpflicht/ Pferderecht